Sondertilgung
Sondertilgungen sind das Recht des Darlehensnehmers, jederzeit Zahlungen außerhalb der vereinbarten Raten in die Darlehensabtragung einfließen zu lassen. Ob man hierzu sein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld verwendet, einen mittlerweile fällig werdenden Bausparvertrag nimmt oder aufgrund eines Gewinns oder einer Erbschaft zu Geld kommt, spielt keine Rolle. Man kann jeden Geldbetrag, der zusätzlich zur Verfügung steht, in das Darlehen einfließen lassen. Vorausgesetzt, man hat mit der Bank Sondertilgungen vereinbart.
Verzicht auf Sondertilgungen macht den Kredit billiger
Manche Banken bieten an, das Recht auf Sondertilgung gegen einen kleinen Zinsaufschlag einzuräumen. Wer hierauf verzichtet, macht sein Darlehen billiger. Aber Achtung: Sollte man doch einmal aus welchem Grund auch immer die Möglichkeit haben, sein Darlehen vorzeitig abzulösen oder Sondertilgungen zu leisten, sind letztere nicht möglich und eine vorzeitige Gesamtablöse würde eine teure Vorfälligkeitsentschädigung kosten. Diese Variante ist nur dann ratsam, wenn wirklich niemals mit zusätzlichen Geldern zu rechnen ist.